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Elektronische Führung und Neuordnung des Vereinsregisters

Zum 24.11.2014 wurde das Vereinsregister des Amtsgerichts Lahr im Wege der Konzentration an das Amtsgericht Freiburg abgegeben. Seit diesem Zeitpunkt ist ausschließlich das Amtsgericht Freiburg für die Führung des Vereinsregisters zuständig. Gleichzeitig wurde die elektronische Registerführung eingeführt.

Die Vereinsregisternummer hat sich geändert.

Nach Übernahme des Vereinsregisters durch das Amtsgericht Freiburg musste die bisherige Registernummer ergänzt werden, um eine eindeutige Nummerierung zu erreichen. Das künftige  Registerzeichen wird unter Voranstellung einer zweistelligen Kennziffer und Beibehaltung der bisherigen Registernummer sechsstellig fortgeführt, Zwischenräume werden hierbei durch Nullen aufgefüllt. Das Amtsgericht Lahr hat die Kennziffer 39

Beispiel:   Amtsgerichtsbezirk Lahr

Die Registernummer  lautet bisher  z.B.  VR 333       künftig:   VR 39.0333

                                                                    VR 1111    künftig:   VR 39.1111

Briefbögen, auf denen die Vereinsregisternummer aufgeführt ist, müssten gegebenenfalls entsprechend angepasst werden.´

Für Fragen zur Vereinsgründung und Erstanmeldung steht Ihnen das  Merkblatt Erstanmeldung eines Vereins ( PDF, 7KB ) sowie für spätere Anmeldungen das  Merkblatt für eingetragene Vereine ( PDF, 11 KB ) als Download zur Verfügung. Außerdem finden Sie hier die Broschüre des Justizministeriums Baden-Württemberg    Wegweiser zum Vereinsrecht (PDF,  1,8MB ) als Download. Darüber hinaus können Sie sich auf der Homepage des Bundesjustizministeriums unter bmj Vereinsrecht  www.bmj.de/Vereinsrecht informieren 

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