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Elektronische Führung und Neuordnung des Vereinsregisters
Zum 24.11.2014 wurde das Vereinsregister des Amtsgerichts Lahr im Wege der Konzentration an das Amtsgericht Freiburg abgegeben. Seit diesem Zeitpunkt ist ausschließlich das Amtsgericht Freiburg für die Führung des Vereinsregisters zuständig. Gleichzeitig wurde die elektronische Registerführung eingeführt.
Die Vereinsregisternummer hat sich geändert.
Nach Übernahme des Vereinsregisters durch das Amtsgericht Freiburg musste die bisherige Registernummer ergänzt werden, um eine eindeutige Nummerierung zu erreichen. Das künftige Registerzeichen wird unter Voranstellung einer zweistelligen Kennziffer und Beibehaltung der bisherigen Registernummer sechsstellig fortgeführt, Zwischenräume werden hierbei durch Nullen aufgefüllt. Das Amtsgericht Lahr hat die Kennziffer 39
Beispiel: Amtsgerichtsbezirk Lahr
Die Registernummer lautet bisher z.B. VR 333 künftig: VR 39.0333
VR 1111 künftig: VR 39.1111
Briefbögen, auf denen die Vereinsregisternummer aufgeführt ist, müssten gegebenenfalls entsprechend angepasst werden.´
Für Fragen zur Vereinsgründung und Erstanmeldung steht Ihnen das Merkblatt
Erstanmeldung eines Vereins ( PDF, 7KB ) sowie für spätere Anmeldungen das
Merkblatt
für eingetragene Vereine ( PDF, 11 KB ) als Download zur Verfügung. Außerdem finden Sie hier die Broschüre des
Justizministeriums Baden-Württemberg
Wegweiser
zum Vereinsrecht (PDF, 1,8MB ) als Download. Darüber hinaus können Sie sich auf der Homepage des
Bundesjustizministeriums unter
www.bmj.de/Vereinsrecht informieren
