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Zuständigkeit

Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen.

Das Handelsregister und das Vereinsregister  wurden an das Zentrale Registergericht des Amtsgerichts Freiburg abgegeben. Das Güterrechtsregister wird noch beim Amtsgericht Lahr geführt.

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

Seit dem 1. Januar 2018 ist das Amtsgericht Lahr auch für Nachlasssachen zuständig. Das dafür bisher zuständige Notariat Lahr wurde zum 31.12.2017 aufgelöst.

Das Grundbuch für den Amtsgerichtsbezirk Lahr wird beim Amtsgericht Achern geführt. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".

 

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